Diese Straßen werden im Rahmen des Stadtlaufes gesperrt
Im Rahmen des Stadtlaufes ist am 1. Mai 2019 mit geringfügigen Einschränkungen im Straßenverkehr zu rechnen. Für den Stadtlauf und den Schutz der Teilnehmer werden zeitweise Straßen für den Verkehr gesperrt. Notwendige Umleitungen von und zu umliegenden Gemeinden werden ausgeschildert.
Um die 2000 Teilnehmer werden sich am 1. Mai auf die Strecke begeben. Für diese ergeben sich Sperrungen in den folgenden Bereichen.
Zugunsten des Aufbaus ist ab dem Nachmittag des 30. Aprils ist das Parken auf dem Kaltenkirchener Marktplatz sowie auf den das Rathaus umliegenden Parkstreifen untersagt.
Am 1. Mai wird die Holstenstraße ab der Einmündung Brauerstraße für den Durchfahrtsverkehr bis 18 Uhr gesperrt. Für die Laufwettbewerbe werden die Straßen entlang der Strecke ab 9:45 gesperrt. Der Großteil der Sperrungen wird gegen 13 Uhr wieder aufgehoben.
Streckenführung in Laufrichtung:
Holstenstraße-Hüttmannstraße-Schützenstraße-Wulfskamp-Steenkamp-Oersdorfer Weg-Grenzweg-Schützenstraße-Lakweg-Erlenweg-Langenkamp-Wiesendamm-Radensweg-Schmalfelder Straße- Königstraße -Holstenstraße
Ab 13 Uhr werden die ersten Bereiche wieder freigeben. Für die Kinderläufer werden bis ungefähr 14:40 die Innenstadtbereiche Holstenstraße-Hüttmannstraße-Schützenstraße-Königstraße-Am Markt und Brauerstraße von den Sperrungen betroffen sein.
„Wir versuchen die Sperrungen und Einschränkungen für den Autoverkehr so frühzeitig wie möglich aufzuheben. Bitten aber alle Bürger die Absperrungen zum Schutz der Teilnehmer zu respektieren und den Anweisungen unserer ehrenamtlichen Streckenposten sowie unseren Unterstützern von Polizei, Freiwilliger Feuerwehr, THW und des DRK Folge zu leisten. Sie sind alle eingeladen unsere Veranstaltung zu besuchen oder die Sportler an der Strecke anzufeuern“ so das Organisationsteam.
Der Streckenplan.